Diskriminierung

Als Diskriminierung gilt die willkürliche Benachteiligung von Abnehmern oder Beeinträchtigung von Konkurrenten im Rahmen von Behinderungs- oder Verdrängungsstrategien. Im völligen Ausschluss einzelner Unternehmen von den Geschäftsbeziehungen (Liefer- oder Bezugssperre) oder dass Verträge zu ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen werden, als sie für Konkurrenten gelten, ohne dass die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt wäre, kann Diskriminierung ausgeübt werden. Werden Wettbewerber verdrängt oder es werden Abnehmer oder Zulieferer benachteiligt, so kann das eine Folge der Diskriminierung sein.