Dienstreise

Eine zu dienstlichen Zwecken und im Auftrag des zuständigen Vorgesetzten über die Grenzen des Betriebsgrundstückes hinaus gehende Reise wird als Dienstreise bezeichnet. Für die Abrechnung einer Dienstreise muss der Bedienstete die Höhe des Taggeldes (üblicherweise 26,40 Euro pro Tag), die Höhe des Nächtigungsgeldes (üblicherweise 15 Euro pro Nacht) sowie die zurückgelegten Kilometer (auch die Kosten von öffentlichen Verkehrsmitteln) bekannt geben. Weiters werden auch Nebenkosten ersetzt. Zu diesen Nebenkosten zählen zum Beispiel Kosten für Fahrkartenbesorgung, Platzkarten und Gepäckaufbewahrung.