Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Seit dem 17. Mai 2010 gilt eine neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, welche die Informationspflichten verschiedener Dienstleister regelt. Durch die DL-InfoV sollen Empfänger von Dienstleistungen besser geschützt werden. Hiervon sind neben Finanz- und Verkehrsdienstleistern auch einfache Handwerker wie Fliesenleger, Fensterbauer oder Schreiner betroffen.Die Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung umfasst zwei Bereiche: Zum einen Informationen, die der Dienstleister jederzeit zur Verfügung stellen muss und zum anderen solche, die nur nach Anfrage eines unden bereit gestellt werden müssen.Wenn die Informationspflicht nicht befolgt wird, kann im Ernstfall ein schuldhafter Verstoß vorliegen, der mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro bestraft wird.