Deviseninländer
Als Deviseninländer gelten jene Personen die,
- sich ständig in Österreich aufhalten und ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben
- bei der Einreise nach Österreich den Willen äußern, ihren ständigen Wohnsitz in Österreich zu errichten
- ihren Willen zur Rückkehr nach Österreich äußern und sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
- Je einen Wohnsitz im Ausland und in Österreich haben, sich dort jeweils abwechselnd aufhalten, jedoch ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben.