Deviseninländer

Als Deviseninländer gelten jene Personen die,
– sich ständig in Österreich aufhalten und ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben
– bei der Einreise nach Österreich den Willen äußern, ihren ständigen Wohnsitz in Österreich zu errichten
– ihren Willen zur Rückkehr nach Österreich äußern und sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
– Je einen Wohnsitz im Ausland und in Österreich haben, sich dort jeweils abwechselnd aufhalten, jedoch ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben.