Devisenausländer

Als Devisenausländer gelten jene Personen die,
– ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich dort auch aufhalten
– sich für nicht mehr als drei Monate in Österreich aufhalten
– Je einen Wohnsitz im Ausland und in Österreich haben, sich dort auch abwechselnd aufhalten, jedoch ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben.