Deutsches Patentamt

Im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz für den gewerblichen Rechtsschutz findet man das Deutsche Patentamt. Für die Prüfung und Erteilung von Patenten sowie die Eintragung von Gebrauchsmustern, Warenzeichen und Dienstleistungsmarken ist das Deutsche Patentamt zuständig. Beim Bundespatentgericht ist gegen die Entscheidungen des Deutschen Patentamtes Beschwerde möglich. Im Jahre 1877 wurde das Deutsche Patentamt in Berlin gegründet.