Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank

Im deutschen Bankensystem ist die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank eines der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Als Anstalt des öffentlichen Rechts wurde im Jahre 1966 durch Zusammenlegung der Deutschen Landesratenbank (gegründet 1928) und der Deutschen Siedlungsbank (gegründet 1930) die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank ins Leben gerufen. Die Finanzierung von Förderungsmaßnahmen und Strukturverbesserungen im ländlichen Raum (Landwirtschaft, Wohnungsbau, Dorfneuerung) zählen zu den Aufgaben der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank. Um ihren Aufgaben nachkommen zu können stehen der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank öffentliche Mittel zur Verfügung. Weiters kann sie Schuldverschreibungen ausgeben und Darlehen aufnehmen.