Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank wurde vom Bund als Währungs- und Notenbank mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Durch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26.7.1957 ist der Aufbau, die Aufgaben und die Befugnisse der Deutschen Bundesbank geregelt. Aus einer Verschmelzung der Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder ist die Deutsche Bundesbank hervorgegangen. Weiters besitzt die Deutsche Bundesbank gegenüber der Bundesregierung Autonomie – somit ist sie völlig unabhängig. Das Direktorium mit dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank und fünf weiteren Direktoriumsmitgliedern, den Vorständen der elf Landeszentralbanken sowie dem Zentralbankrat, dem das Direktorium sowie die Landeszentralbank-Vorstände angehören, sind die Organe der Deutschen Bundesbank. Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank fasst währungs- und kreditpolitische Beschlüsse, die das Direktorium durchführt.
Mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse regelt die Deutsche Bundesbank den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung sowie die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sichern.
Die Deutsche Bundesbank ist dazu verpflichtet den Bundesbankgewinn, nach Zuführung bestimmter Teile zu Rücklagen und Rückstellungen, an den Bund abzuführen.
Die Ausgabe von Banknoten, Diskontsatz-Politik, Offenmarkt-Politik, Mindestreservesatz-Politik, Einlagepolitik, Swapgeschäfte, Interventionspolitik und Wertpapierpersonengeschäfte zählen zu den geld- und währungspolitischen Befugnissen der Deutschen Bundesbank.
Weiters ist die Deutsche Bundesbank internationales Mitglied der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, des Internationalen Währungsfonds und des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit.