Demokratie

Demokratie bezeichnet zum einen ein gesellschaftpolitisches Ideal von der sogenannten „Volksherrschaft“, bei dem die Regierungsform durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger legitimiert ist. Des Weiteren ist die Demokratie ein in mehreren Staaten tatsächlich existierendes System, das sich unter anderem durch freie Wahlen, den Schutz der Grundrechte und das Mehrheitsprinzip auszeichnet.

Die Demokratie als Staatsform trat in Deutschland zuerst während der Weimarer Republik auf (1919-1933).  Diese konnte lediglich deshalb von Hitler vernichtet und von der totalitären Diktatur abgelöst werden, weil sie sich nicht ausreichend gegen die Feinde der liberalen Demokratie geschützt hatte. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges findet man in der Bundesrepublik eine parlamentarische Republik vor, in der das Prinzip der Demokratie jedoch in der Ewigkeitsklausel verankert ist. 1990 wurde im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung die Deutsche Demokratische Republik Teil der föderativen Bundesrepublik Deutschland.

Um sich demokratisch nennen zu dürfen muss ein Staat bestimme Voraussetzungen erfüllen, die unmittelbar mit den demokratischen Grundidealen zusammenhängen:

  • Es werden die Grundrechte gewahrt, insbesondere die Meinungs- und Pressefreiheit, die Versammlungs- und Organisationsfreiheit sowie der freie Zugang zu Informationen.
  • Es besteht Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen Parlament (Legislative), Gerichte (Judikative) und Regierung (Exekutive).
  • Das Volk trifft durch freie, allgemeine und geheime Wahl politische Entscheidungen.
  • Es existiert ein Territorium, eine Heimat, in der das Volk angesiedelt ist und in dem die getroffenen Entscheidungen innenpolitisch Anwendung finden.
  • Für politische Normen und Regeln existiert eine indirekte oder direkte Prozedur der Entscheidungsfindung, die zum Beispiel dafür geeignet sein muss, einen Regierungswechsel herbeizuführen (sofern ausreichend Unterstützung vorhanden ist).
  • Will ein Nationalstaat demokratisch sein, so muss er souverän sein, sodass keine Autorität von aussen ein Ergebnis überstimmen kann.
  • Durch verbindlich festgelegte Verfahren ist ein Wechsel der Regierung ohne Revolution möglich.

Da die Demokratie als Herrschaftsform sehr wandelbar ist, hat sie bisher im Laufe der Geschichte sehr unterschiedliche Ausgestaltungen erfahren und verschiedene Formen ausgebildet. Als Reinformen haben sich drei Arten der Demokratie herausgebildet, die Direkte Demokratie, die Repräsentative Demokratie und die Demarchie. In der Direkten Demokratie (auch teilweise Basisdemokratie genannt) kann das Volk unmittelbar und ohne Vertretungen durch Abstimmung am Staatsgeschehen teilnehmen. Dies ist in seiner absoluten Reinform zwar schwer umsetzbar, allerdings gibt es zum Beispiel in der Schweiz ein System, das diesem schon sehr Nahe kommt. Dort hat das Volk auf allen Ebenen die Möglichkeit, direktdemokratische Mitspracherechte zu nutzen.

In der Repräsentativen Demokratie (der Form, wie sie in Deutschland existiert) sind Repräsentanten (Vertreter) für die Machtausübung zuständig, die vom Volk auf eine begrenzte Zeitdauer bestimmt wurden. So wird also das Volk sowohl über gesetzgebende Organe wie das Parlament repräsentiert, als auch durch Organe wie die Regierung und die Verwaltung. Die Vertreter werden meist für eine Periode von mehreren Jahren gewählt, entweder über das Verhältniswahlrecht oder das Mehrheitswahlrecht (auch Mischformen existieren). Bei ersterem wird vom Wähler eine Partei benannt, die seinen politischen Vorstellungen entspricht, bei letzterem zieht aus einem Wahlkreis derjenige ins Parlament ein, der die meisten Wählerstimmen auf sich vereinen kann.

Des weiteren gibt es noch die Demarchie, welche zwischen der Repräsentativen und der Direkten Demokratie einzuordnen ist. Hier werden die Vertreter nicht durch Wahl bestimmt, sondern per Zufallsauswahl aus dem Volk benannt, sozusagen als „Stichprobe“.