Cash Settlement

Cash Settlement im Finanztermingeschäft

Entsteht bei Wertpapiertransaktionen ein Differenzbetrag zwischen dem am Finanzmarkt festgestellten Börsenkurs und dem Basispreis, nennt man den nötigen Barausgleich Cash Settlement. Bei vertretbaren Gütern, die nicht am Kapitalmarkt gehandelt werden, besteht ein objektiv nicht zu lösendes Bewertungsproblem, weshalb Cash Settlement in diesem Fall standardisiert nicht angewendet werden kann. Hier wäre ein Barausgleich, also der Differenzbetrag zwischen dem eben nicht objektiv ausrechenbaren allgemeingültigen Kurswert des speziellen Handelsguts und dem Basispreis, ausschließlich durch das Verhandeln zwischen den beiden Vertragspartnern möglich.

Hauptsächlich kommt das Cash Settlement in den Segmenten Derivate und Termingeschäfte zur Anwendung. Beide Finanzinstrumente werden von Kapitalanlegern, Börsenmaklern, Brokern, Anlageberatern etc. überwiegend synonym verwendet. Als Oberbegriff ist Finanztermingeschäft ein treffender Fachausdruck sowohl für Derivate als auch fürs Termingeschäft. Ein allein auf das Cash Settlement spekulierendes Börsentermingeschäft ist ein Differenzgeschäft: Hier vereinbaren die miteinander agierenden Vertragsparteien bereits bei Vertragsabschluss, dass statt der Lieferung und Abnahme des Handelsobjekts der Differenzbetrag zwischen aktuellem Marktpreis des Underlying (Basiswert) und Strike-Preis (Ausübungspreis) als Cash Settlement ausgezahlt wird.

Wichtiges Unterscheidungsmerkmal im Finanztermingeschäft ist die Erfüllungspflicht. Bei unbedingten Termingeschäften (Futures, Forwards) müssen Käufer und Verkäufer das Geschäft in jedem Fall erfüllen, es kann jedoch bei Erfüllung zur effektiven Lieferung oder zum Cash Settlement kommen.

Bei bedingten Termingeschäften (Optionen) haben Käufer (Call-Option) wie Verkäufer (Put-Option) ein Wahlrecht darauf, erst in der Zukunft über die Erfüllung des Geschäfts zu entscheiden. Das Recht, dem Optionskäufer am Ausübungsdatum statt der effektiven Lieferung einfach die Preisdifferenz zu zahlen, also ein Cash Settlement zu leisten, hat auch der Optionsverkäufer (Stillhalter).