Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist Träger der Renteversicherung für Angestellte. Neben der Feststellung und Zahlung der Renten zählt auch die medizinische und berufliche Rehabilitation der Versicherten zu den Aufgaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von den Versicherten und den Arbeitgebern in Selbstverwaltung geführt wird, gilt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Durch Gesetz vom 7.8.1953 wurde die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), mit Sitz in Berlin, errichtet.