Bundesschuldenverwaltung

Die Bundesschuldenverwaltung ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen mit Sitz in Bad Homber für die Verwaltung der Schulden des Bundes und seiner Sondervermögen zuständig. Die Beurkundung der Schulden und Gewährleistungen, die Führung des Bundesschuldbuches und die Zins- und Tilgungszahlungen gehören zu den Aufgaben der Bundesschuldenverwaltung. Die Reichsschuldenordnung vom 13.2.1924 und das Finanzverwaltungsgesetz vom 30.8.1971 bilden die Rechtsgrundlage für die Bundesschuldenverwaltung.