Bundespatentgericht

Das Bundespatentgericht ist ein selbständiges, unabhängiges Bundesgericht für Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamtes und des Bundessortenamtes sowie für Klagen und Nichtigerklärungen und Zurücknahme von Patenten sowie auf Erteilung von Zwangslizenzen. Durch Bundesgesetz vom 23.3.1961 wurde das Bundespatentgericht errichtet. Das Bundespatentgericht verfügt über 28 Beschwerdesenate und 3 Nichtigkeitssenate. Das Bundespatentgericht hat seinen Sitz in München.