Bundesknappschaft

Die Bundesknappschaft stellt den Träger der Renten- und Krankenversicherung der Beschäftigten im Bergbau dar. Eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Bundesknappschaft. Zu zwei Drittel setzen sich die Organe der Selbstverwaltung aus Vertretern der Versicherten und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeber zusammen. Sieben Bereichsknappschaften sind der Bundesknappschaft zugeordnet. Das Reichsknappschaftsgesetz vom 23.6.1923 ist die Rechtsgrundalge für die Bundesknappschaft. Der älteste Teil der Sozialversicherung ist die Knappschaftsversicherung.