Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht ist das oberste Bundesgericht im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Die Entscheidungen in letzter Instanz vor allem über Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte und über Sprungrevisionen bzw. Sprungbeschwerden, mit denen ein Verfahren bei den Landesarbeitsgerichten umgangen wird, zählen zu den Aufgaben des Bundesarbeitsgerichts.  Die Senate des Bundesarbeitsgerichts sind mit drei Berufsrichtern sowie je einem oder zwei Laienrichtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt. Dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung obliegt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz die Verwaltung des Bundesarbeitsgerichts. Die Rechtsgrundlage für das Bundesarbeitsgericht bildet das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung vom 2.7.1979. Der Sitz des Bundesarbeitsgerichtes befindet sich in Kassel.