Buchungstag

Jener Tag, an dem die Buchung (Gehaltseingang, Abzug der Stromrechnung usw.) durchgeführt wird, wird als Buchungstag bezeichnet. Samstag, Sonntag und Feiertage werden nicht als Buchungstage gerechnet. Beim Gehaltseingang bestimmt die zahlende Firma den Buchungstag, bei Abzug der Stromrechnung oder Bezahlung der Alimente bestimmt meist der Kunde, wann der Buchungstag sein soll.