Buchführungspflicht laut Handelsgesetzbuch

Laut der Buchführungspflicht, dass unter anderem im Handelsgesetzbuch geregelt ist, ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Unternehmens ersichtlich zu machen. Nach dem System der „Doppelten Buchführung“ müssen sogenannte Vollkaufleute ihre Bücher laut der Buchführungspflicht des Handelsgesetzbuches führen. Ein Beleg muss die Grundlage für eine Buchung führen. Es gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg! Laut der Buchführungspflicht des Handelsgesetzbuches gilt eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren einzuhalten.