BtMG ist die Abkürzung für Betäubungsmittelgesetz welches den Umgang mit Betäubungsmittel regelt.
Die Betäubungsmittel werden als Anlage im Betäubungsmittelgesetz gegliedert.
- nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, (Handel und Abgabe verboten)
- verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten)
- verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel