Branntweinabgabe

Die Branntweinabgabe ist eine Abgabe auf Branntwein die dem Bund zufließt. Aus der Branntweinsteuer, dem Branntweinaufschlag und dem Monopolausgleich setzt sich die Branntweinabgabe zusammen. Von der staatlichen Branntweinmonopolverwaltung wird der größte Teil des im Inland hergestellten Branntweins übernommen und an die Verwender verkauft. Die von der Monopolverwaltung verwertete Branntweinmenge trifft die Branntweinabgabe. Die Branntweinabgabe ist eine Mengensteuer, wobei der Steuersatz nach dem Verwendungszweck differenziert. Die Monopolverwaltung ist bei der Branntweinabgabe der Steuerschuldner.