Börsenvorstand

Das Leitungsorgan an der Börse wird Börsenvorstand genannt. Der Börsenvorstand erlässt insbesondere die Börsenordnung, bestimmt die Geschäftsbedingungen und entscheidet über die Zulassung zum „Börsenbesuch“ und die Zulassung von Wertpapieren zum fortlaufenden Handel und zum Börsenterminhandel (Börsenorganisation).