Börsenschiedsgericht

Das Börsenschiedsgericht ist laut Börsengesetz für die verbindliche und rasche Entscheidung von Streitfällen zwischen Börsenmitgliedern, um die Disposition der Mitglieder bei strittigen Geschäften schnellstmöglich wieder auf eine sichere Grundlage zu stellen, zuständig. Die vom Börsenvorstand erlassene Schiedsgerichtsordnung regelt dieses Verfahren.