Börsenordnung

Das Kernstück des speziellen Börsenrechts ist die Börsenordnung. Die Börsenordnung wird laut dem Börsengesetz vom Börsenvorstand erlassen und bedarf der Genehmigung durch die Landesregierung. Die Börsenordnung bestimmt den Geschäftszweig der Börse und regelt insbesondere die Zusammensetzung der Börsenorgane, die Zulassung von Mitgliedern und Details der Kursfeststellung.