Börsenhandel-Zulassung

Grundlagen für eine Börsenhandel-Zulassung

a) Das Legitimieren gewerbebetreibender Personen- oder Kapitalgesellschaften zur Teilnahme am Börsenhandel:

Nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise gewerbetreibende Personen- oder Kapitalgesellschaften sind jede natürliche oder juristische Person, die erlaubte Tätigkeiten auf selbstständiger Basis, dauerhaft und mit Gewinnabsicht ausüben. Für die Börsenhandel-Zulassung regelt das Börsengesetz (BörsG) § 19 Voraussetzungen, die ein Gewerbebetrieb zur Teilnahme am Börsenhandel erfüllen muss. Ausnahmen bilden Warenbörsen und Abweichungen vom geforderten Eigenkapital gibt es für in besagtem Gesetzesparagraf aufgeführte Unternehmen (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, etc.).

b) Die Genehmigung, als Börsenhändler/Börsenmakler tätig zu sein:

Börsenhändler/Börsenmakler haben eine ausreichende berufliche Qualifikation, also eine geeignete Berufsausbildung, zudem sind sie zuverlässig und eine mit der Führung der Unternehmensgeschäfte betraute Person oder der Geschäftsinhaber selbst. Börsenhandel-Zulassungen reglementieren ein jeweiliger Börsenvorstand, eine Börsenordnung, beispielsweise die Frankfurter Wertpapierbörse, zudem die Prüfungskommission einer Börse durch bestimmte Zulassungsbedingungen. Berufskategorien: Börsenhändler/Börsenmakler, freie Makler, Broker, Skontroführer.

c) Die Anerkennung von Wertpapieren als zum Börsenhandel zugelassen:

Geht es um die Börsenhandel-Zulassung von Wertpapieren tritt das Unternehmen als Emittent auf, welcher eine Emission anstrebt. Der Emittent stellt gemeinsam mit einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder anderem nach dem Kreditwesengesetz (KWG) tätigem Institut den Zulassungsantrag zum Börsenhandel schriftlich. In Deutschland regelt die Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV) eine angestrebte Börsenhandelzulassung von Wertpapieren. Das Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG, kurz Wertpapierhandelsgesetz) ist Bestandteil des Handelsgesetzbuchs (HGB). Eine weitere unabdingbare Voraussetzung ist ein Verkaufsprospekt, der auf Grundlagen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) oder im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) veröffentlicht wird.

Trotz unterschiedlicher Betrachtungsweisen wird deutlich, dass die jeweilige Börsenhandel-Zulassung gleichzeitig Zugangs- sowie Handelsberechtigung zur beziehungsweise an einer Wertpapierbörse darstellt.