Börsengesetz

Das Börsengesetz ist ein Kernstück des allgemeinen Börsenrechts. Am 22.6.1896 wurde das Börsengesetz erlassen und gilt heute in der Fassung der Veröffentlichung. Durch ein Bundesgesetz wurde das Börsengesetz zuletzt am 28.4.1975 geändert. Das Börsengesetz weist die Börsenaufsicht den Ländern zu, regelt die Verfassung der Börsen, die Kursfeststellung, die Zulassung von Wertpapieren und den Börsenterminhandel.