Blickfangwerbung

Durch grafische, farbliche oder textliche Gestaltung können einzelne Elemente einer Werbung hervorgehoben werden. Diesen Vorgang nennt man dann Blickfangwerbung. Reine Zusätze gelten nicht als Blickfangwerbung, da das Gesetz davon ausgeht, dass diese von der durchschnittlichen Zielperson ohnehin nicht genutzt werden.