Bindungsmacht

Unter Bindungsmacht versteht man die Abhängigkeit des Unternehmens von der Zustimmung der jeweiligen Stakeholders. Die Stakeholders können Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten usw. sein. Bei der jeweiligen Entscheidung unter der Bindungsmacht muss die betreffende Stakeholdergruppe einbezogen werden.