Bilanzdelikt

Im weiteren Sinne ist das Bilanzdelikt eine strafbare Handlung im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen. Im engeren Sinne sind mit einem Bilanzdelikt nur die Verfehlungen bei der Aufstellung, Feststellung oder Veröffentlichung des Jahresabschlusses gemeint, die die Unternehmensleitung (einschließlich Aufsichtsrat) bzw. der Geschäftsinhaber selbst begeht der bewirkt (also zum Beispiel nicht die Bilanzfälschung des Buchhalters zur Deckung einer anderen Straftat). Nur die Bilanzdelikte im engeren Sinn gehören zur Wirtschaftskriminalität. Die Bilanzfälschung, die Bilanzverschleierung, die verspätete Bilanzierung und die fehlende Bilanzierung gehören zu den Arten der Bilanzdelikte.
Eine wesentliche Verletzung der gesetzlichen Vorschriften (einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) ist die Bilanzfälschung zur Aktivierung, Passivierung und Bewertung, die vorsätzlich und in Täuschungsabsicht begangen wird und zu einem unrichtigen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag führt. Eine vorsätzliche, erhebliche Verletzung der Gliederungsvorschriften ist die Bilanzverschleierung. Die Bilanzverschleierung ist geeignet eine falsche Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens darzustellen (insbesondere Rentabilität und Liquidität). Wenn die gesetzlichen Termine nicht eingehalten worden sind, gilt eine Bilanz die verspätet aufgestellt wurde, als Bilanzdelikt.
Nach dem Nebenstrafrecht (Handels- und Steuerrecht) oder nach dem Hauptstrafrecht können Bilanzdelikte strafbar sein. Das Handelsgesetzbuch enthält handelsrechtliche Strafdrohungen bezüglich des Bilanzdeliktes. Laut dem Handelsgesetzbuch wird bestraft, wer die Verhältnisse der Gesellschaft in Darstellung oder Übersichten über den Vermögensstand unrichtig wiedergibt oder verschleiert.
Ein Bilanzdelikt und hierbei die Bilanzfälschung kann steuerrechtlich als Steuerhinterziehung bestraft werden.
Der Begriff „Geschäftslagetäuschung“ ist weitgreifender als der Begriff „Bilanzdelikt“. Bei der Geschäftslagetäuschung handelt es sich um unrichtige Mitteilungen über die Vermögenslage von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften.