Bietungsgarantie

Der Anbieter bekommt bei einer Ausschreibung den Zuschlag. Mit der Bietungsgarantie wird das Risiko abgesichert, dass er sich weigert den Auftrag anzunehmen oder keine Lieferungs-, Leistungs- und Vertragserfüllungsgarantie zu stellen. Hält sich der Bieter im Rahmen einer Marktveranstaltung nicht an sein Angebot, so muss er den Geldbetrag, den er mit der Bietungsgarantie zu hinterlegen hat, an den Bieter bezahlen.