Biersteuer

Die Biersteuer ist bundeseinheitlich geregelt und fließt den Ländern in Form einer Mengensteuer zu. Bier und bierähnliche Getränke, die im Erhebungsgebiet hergestellt oder in dieses eingeführt werden, sind das Steuerobjekt der Biersteuer. Als Steuerschuldner der Biersteuer gelten die Brauereien, bei der Einfuhr die Importeure. Vom Stammwürzgehalt des Bieres (Qualitätsstaffel) hängt der Steuersatz der Biersteuer ab, außerdem wird er nach der Höhe der jährlichen Ausstoßmenge der besteuerten Brauerei differenziert.