BGJ

BGJ ist die Abkürzung für Berufsgrundbildungsjahr. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ermöglicht Schulabgängern ein staatliches Ausbildungsjahr oder ein berufsvorbereitendes Jahr in Anspruch zu nehmen sollte der Schulabgänger keine Lehrstelle oder sonstigen Ausbildungsplatz finden.
Die Berufsschulbesuchspflicht endet mit dem 18. Lebensjahr. Das bedeutet, dass es in einigen Bundesländern Plicht ist ein Berufsgrundbildungsjahr in Anspruch zu nehmen.
Das Berufsgrundbildungsjahr wird je nach Ausrichtung der Lehre und Bundesland als Ausbildungsjahr anerkannt.