Betriebsvereinbarungen

Nur in Bereichen, die durch das Gesetz oder den Kollektivvertrag freigegeben sind, können Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Mögliche Inhalte von Betriebsvereinbarungen können sein:
– Allgemeine Ordnungsvorschriften, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regeln.
– Generelle Festsetzung des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der Dauer und Lage der Arbeitspause und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
– Gleitzeit
– Art und Weise der Abrechnung und insbesondere Zeit und Ort der Auszahlung der Bezüge.
– Beitritt zu einer Pensionskasse, Ausgestaltung der Beiträge und Leistungen
– Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung