Betriebsrenten

Betriebsrenten ist eine betriebliche Altersversorgung als Direktzusage für die Alterssicherung der Belegschaft erteilt wird.
Die Betriebsrente wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) beschrieben.
Besonders der Schutz des Arbeitsnehmers ist im Betriebsrentengesetz festgeschrieben.

Ziel der Betriebsrenten ist, für Versorgung der pensionierten Bevölkerung auch die Arbeitgeber finanziell in die Pflicht zunehmen.

Folgende Arten von betrieblichen Renten sind zulässig:
– Direktversicherung
– Pensionsfonds
– Direktzusagen im Zuge einer betrieblichen Pension
– Pensionskassen
– Unterstützungskassen 

Betriebsrenten dürfen nicht mit der Rürup Rente verwechselt werden. Die Rürup Rente ist Unternehmer gedacht – die Betriebsrente für Arbeitnehmer.