Betriebskapitalgesellschaft

Eine Gesellschaftsform, die bei einer Betriebsaufspaltung entsteht, nennt man Betriebskapitalgesellschaft. Bei der Betriebsaufspaltung wird eine Unternehmung in eine Besitzpersonengesellschaft und in eine Betriebskapitalgesellschaft aufgespalten. Das Geschäftsführungsproblem bei Personengesellschaften entfällt durch die Betriebsaufspaltung in Betriebskapitalgesellschaft und Besitzpersonengesellschaft. Bei der Betriebskapitalgesellschaft kann ein Nichtgesellschafter als Geschäftsführer eingesetzt werden. Die Vermögensgegenstände, die die Betriebskapitalgesellschaft benötigt, werden von der Besitzpersonengesellschaft verpachtet. Die Besitzpersonengesellschaft hat allerdings keine besonderen Führungsaufgaben mehr auszuführen.