Betriebsgeheimnis

Das Betriebsgeheimnis muss von den Angestellen eines Unternehmens gewahrt werden. Dies ist auch im Arbeitsrecht verankert. Meist wird das Betriebsgeheimnis zusätzlich im Arbeitsvertrag geregelt.

Das Betriebsgeheimnis umfasst aber nicht nur Produktionspläne, sondern auch Einkaufskonditionen, strategische Partnerschaften, Preislisten usw.