Beteiligungsrecht

Alle rechtlichen Tatbestände, die für den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an einem Unternehmen sowie die daraus entstehenden Rechte und Pflichten der Besitzer von Beteiligungen maßgeblich sind, bezeichnet man als Beteiligungsrecht. Unter anderem findet man relevante Regelungen bezüglich des Beteiligungsrechts findet man im Aktiengesetz, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (bei Kapitalgesellschaften) und Handelsgesetzbuch (bei Personengesellschaften).