Beteiligung

Der gesellschaftsrechtliche Anteil am Kapital einer Unternehmung wird Beteiligung genannt. Grundsätzlich sind folgende Rechte und Pflichten mit einer Beteiligung verbunden:
– Möglichkeit der Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik
– Anspruch auf einen Anteil (entsprechend dem Kapitalanteil) am Gewinn
– Haftung für Verluste zumindest bis zur Höhe des nominalen Kapitalanteils und
– Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung des Unternehmens.
Der rechtliche Charakter der Beteiligung (persönliche Haftung, Geschäftsführung, Kontrollrechte, Übertragbarkeit der Beteiligung usw.) wird durch die Rechtsform und Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft bestimmt. Von der Höhe der Beteiligung (Minderheitsbeteiligung, paritätische Beteiligung, Mehrheitsbeteiligung) hängt die Stärke des Einflusses auf die Unternehmenspolitik ab.