Der Bestimmtheitsgrundsatz ist im Grundbuch als Grundgeddanke verankert und besagt, dass der Besitz und das Eigentum von Grundstücke klarer Rechtsverhältnisse bedarf.
Der Bestimmtheitsgrundsatz ist im Grundbuch als Grundgeddanke verankert und besagt, dass der Besitz und das Eigentum von Grundstücke klarer Rechtsverhältnisse bedarf.