Bestandvertrag

Der Bestandvertrag ist der Übergriff für den Miet- und Pachtvertrag. Beide Arten des Bestandsvertrages entstehen mit der Einigung über den Preis, den Gegenstand zustande und kommen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Beim Mietvertrag steht die Nutzung des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zweck im Vordergrund. Beim Pachtvertrag die Erwerbsgelegenheit mit Betriebspflicht (z.B. Landwirtschaft, Gasthaus).