Besitzkehr

Der Rechts-Begriff Besitzkehr stellt das Recht dar, eine durch verbotene Eigenmacht entzogene Sache eines Besitzers, diese dem Täter mit Gewalt wieder abzunehmen. Bitte beachten Sie, dass dieses Plattform keine Rechtsauskunft geben kann. Bitte klären Sie Rechtsfragen mit einem Spezialisten ab!