Besichtigungsschein

Der Kunde bestätigt mit einem Besichtigungsschein gegenüber dem Immobilienmarkler, dass er ein Objekt besichtigt hat und sich im Falle eines Kaufes, zur Bezahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet. Es besteht jedoch durch die Unterfertigung eines Besichtigungsscheines keine Verpflichtung für ein Rechtsgeschäft.