BeschFG ist die Abkürzung für das Beschäftigungsförderungsgesetz und ist durch das Gesetz für „Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ ersetzt worden.
Das Beschäftigungsförderungsgesetz wurde 1985 erlassen – zu nächst mit einer Befristigung, doch wurde das BeschFG mehrfach verlängert. Viele Gesetzesänderungen haben dabei im Laufe der Zeit der Gesetz stark verändert.
Ziele des Beschäftigungsförderungsgesetz
Ziel des Beschäftigungsförderungsgesetz war
– die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
– Eindämmung der Schwarzarbeit
Beschäftigungsförderungsgesetz wird zum Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Mit Anfang 2001 wurde das Gesetz in das Bundesgesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge umgewandelt.