Beschaffungskooperation

Eine freiwillige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit in der Beschaffung zu verbessern, wird als Beschaffungskooperation bezeichnet. Vom reinen Erfahrungsaustausch bis zur Ausgliederung und gemeinsamen Durchführung einzelner oder auch aller Beschaffungsaufgaben kann die Beschaffungskooperation reichen.