Berufsverbot

Die zeitweilige oder dauernde Untersagung der Ausübung eines bestimmten Berufes, wird Berufsverbot genannt. Bei gewichtigen Verletzungen der Berufspflichten in gewissen Berufen kann das Berufsverbot von Berufsgerichten ausgesprochen werden (zum Beispiel Rechtsanwalt). Nicht als Berufsverbot gilt die Aufstellung rechtmäßiger Zulassungsvoraussetzungen.