Berufsunfähigkeitsrente

Wegen Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag eine Rente, wenn er berufsunfähig ist und wenn die Wartezeit erfüllt ist oder als erfüllt gilt. Vom Ablauf des Monats an wird die Berufsunfähigkeitsrente gewährt, in dem der Versicherte nach Feststellung des Versicherungsträgers die Voraussetzungen erfüllt hat. Auch als Zeitrente kann die Berufsunfähigkeitsrente gewährt werden oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag in eine Erwerbsunfähigkeitsrente sowie vorgezogenes oder flexibles Altersruhegeld umgewandelt werden. Die Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente in Altersruhegeld erfolgt bei Vollendung des 65. Lebensjahres automatisch durch das zuständige Amt.