Berufsausbildungskosten

Berufsausbildungskosten sind jene Kosten die für die Ausbildung zu einem Beruf entstehen.

In der Regel sind Berufsausbildungskosten für den Steuerpflichten nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Anders bei Berufsausbildungskosten, die bei Mitversicherten ( wie zum Beispiel Ehegatten oder Ehegattin sowie Kinder ) entstehen, können mit Unter als außergewöhnliche Belastung gegeltet gemacht werden.

Pauschal ist aber keine klare Aussage zu treffen – Bitte mit dem Steuerberater die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten besprechen!