Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe sind Zuschüsse für die berufliche Ausbildung und werden vom deutschen Bundesagentur für Arbeit vergeben.

Voraussetzungen zur Erlangung der Berufsausbildungsbeihilfe

Die Voraussetzungen um in den Genuss der Berufsausbildungsbeihilfe zu gelangen sind im „Dritten Sozialgesetzbuch“ verankert.

Auszugsweise gelten folgende Regelungen:
– Die Ausbildung ist im Zuge einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausblidung geplant, da eine schulische Ausbildung ausdrücklich nicht mit der Berufsausbildungsbeihilfe begünstigt werden kann
– Personen über 18 Jahren
– verheiratete Personen bzw. Personen im eigenen Haushalt mit einem oder mehreren Kindern
– Die förderungswürdige Person lebt nicht im elterlichen Haushalt
– Es gibt auch Zuverdienstgrenzen der Eltern
– Einkommen von Ehepartner werden auch bewertet

Berufsausbildungsbeihilfe Berechnen

 Die Arbeitsargentur stellt auf ihrer Homepage einen BAB-Rechner zur Verfügung mit dem die Berufsausbildungsbeihilfe online berechnet werden kann. Auch die Voraussetzungen für den Genuss der Berufsausbildungsbeihilfe kann mit dem Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner geprüft werden. Hier gehts zum BAB-Rechner