Das Bergrecht wird im Bundesberggesetz geregelt und regelt den Abbau von Rohstoffen und Bodenschätzen.
Österreich, Deutschland, die Schweiz und Lichtenstein haben jeweils eigene gültige Bergrechte ausgegeben.
Das Bergrecht wird im Bundesberggesetz geregelt und regelt den Abbau von Rohstoffen und Bodenschätzen.
Österreich, Deutschland, die Schweiz und Lichtenstein haben jeweils eigene gültige Bergrechte ausgegeben.