Unter Belegzwang versteht man das ausdrückliche Recht des Finanzamtes, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen und diese einzusehen.
Unter Belegzwang versteht man das ausdrückliche Recht des Finanzamtes, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen und diese einzusehen.