Der beizulegender Wert kommt aus der Buchhaltung und der Unternehmensanalyse.
Dieser Zeitwert wird durch das Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände ermittelt.
Der beizulegender Wert kommt aus der Buchhaltung und der Unternehmensanalyse.
Dieser Zeitwert wird durch das Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände ermittelt.