Der Begriff Beitrittsbeschluss ist ein Gerichtsbeschluss. Der Beitrittsbeschluss erlaubt den Beitritt des Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren. Dadurch wird dem Gläubiger die Stellung eines Gläubigers zugesprochen.
Der Begriff Beitrittsbeschluss ist ein Gerichtsbeschluss. Der Beitrittsbeschluss erlaubt den Beitritt des Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren. Dadurch wird dem Gläubiger die Stellung eines Gläubigers zugesprochen.